Gelbes Rezept vom Arzt – was muss ich bei BTM-Rezepten beachten?
Gelbes Rezept vom Arzt – was muss ich bei BTM-Rezepten beachten?
Es gibt in Deutschland freiverkäufliche Arzneimittel, apothekenpflichtige Arzneimittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss in der Apotheke ein Rezept vorgelegt werden. Die meisten kennen das rosafarbene Kassenrezept und hatten vielleicht auch schon einmal ein Privatrezept im individuellen Praxisdesign. Es gibt aber noch ein besonderes Rezept: Es ist gelblich und besitzt insgesamt 3 Teile, wobei der Patient nur Teil 1 und Teil 2 in der Arztpraxis erhält. Es handelt sich dabei um ein BTM-Rezept. BTM ist die Abkürzung für Betäubungsmittel. Das sind starkwirksame Arzneimittel, die vor allem wegen ihres Missbrauchspotentials im Tresor gelagert werden müssen und nur gegen ein BTM-Rezept abgegeben werden dürfen. Meist handelt es sich um Schmerzmittel für starke und sehr starke Schmerzen. Der gesamte Handel, sowie die Verordnung und Abgabe von Betäubungsmitteln muss dokumentiert werden und wird von der Bundesopiumstelle überwacht.
Das BTM-Rezept unterscheidet sich aber nicht nur durch die Farbe. Es besitzt etliche Sicherheitsmerkmale. So findet man ein Wasserzeichen und das Rezept leuchtet unter UV-Licht. Weiterhin sind BTM-Rezepte nur 7 Tage gültig. Bekommt man ein BTM verordnet sollte man sich also nicht zu viel Zeit lassen und das Arzneimittel zeitnah abholen. Auf einem BTM-Rezept muss mindestens ein BTM verordnet sein, aber auch andere Arzneimittel können mitverordnet werden. Auch private BTM-Verordnungen müssen auf jenem gelblichen Rezeptformular verordnet werden.
Zu Hause muss die Lagerung der Betäubungsmittel natürlich nicht mehr im Tresor erfolgen. Dennoch ist Vorsicht geboten. Jegliche Betäubungsmittel, auch Schmerzpflaster sollten auf keinen Fall an Bekannte oder gar Kinder weitergegeben werden. Auch ein „leeres“ Pflaster enthält noch einen Großteil des Wirkstoffes und das kann schnell gefährlich werden. Deshalb ist es ratsam solche Arzneimittel auch nicht im Hausmüll zu entsorgen, sondern nach Verfall in der Apotheke abzugeben. Hier erfolgt eine sachgerechte Entsorgung.
Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!
Ihr Nicolas Geisthardt
Filialleitung Europa Apotheke